Besondere Institutionen des balearischen Zivilrechts für die Familienvermögensplanung.
Das Zivilrecht der Balearen bewahrt einzigartige Institutionen mittelalterlichen Ursprungs, die auch heute noch uneingeschränkt gelten und von Nutzen sind, insbesondere bei der familiären Vermögensplanung. Das Gesetz 8/2022 vom 11. November über die freiwillige, vereinbarte oder vertragliche Erbfolge auf den Balearen aktualisiert und systematisiert diese Rechtsinstitute.
Erbverträge ermöglichen es, die Nachfolge mit großer Flexibilität vorwegzunehmen und zu regeln. Sie lassen sich mit Testamenten und anderen Planungsinstrumenten kombinieren. Sie erfordern eine sorgfältige technische Ausgestaltung und eine detaillierte steuerliche Bewertung, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
Zu den am häufigsten genutzten Rechtsinstrumenten zählen die Erbverfügung, die Generalvollmacht, der Verzicht auf den Pflichtteil und die Erbvereinbarung. Jedes dieser Instrumente weist eigene Merkmale auf und ist auf spezifische planerische Erfordernisse zugeschnitten.
Dieses Gesetz aktualisiert den Rechtsrahmen für Erbverträge auf den Balearen, führt technische Verbesserungen ein und passt sich den aktuellen Bedürfnissen der balearischen Familien an.
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