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Erbschaften

Nachlassverwalter

Wir verfügen über weitreichende Erfahrung als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter.

Es handelt sich um erbrechtliche Hilfseinrichtungen, die sich insbesondere dann als nützlich erweisen, wenn der Erblasser nach seinem Ableben eine Person seines Vertrauens mit der Regelung des Nachlasses beauftragt. Auf diese Weise lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Erben vermeiden.

Der Erblasser gewährleistet dadurch die Umsetzung seines letzten Willens und trägt zur Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben bei.

Die Beauftragung eines externen Fachmanns gewährleistet nicht nur die Einhaltung fachlicher Standards und Sorgfalt, sondern fungiert auch als notwendige neutrale Vermittlerinstanz in einer Zeit der Trauer.

1. Testamentsvollstrecker: Der Hüter des Testaments

Der Testamentsvollstrecker ist die Vertrauensperson, die mit der Erfüllung der testamentarischen Verfügungen betraut ist. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Verwaltung des Nachlasses: Für die Sicherheit des Nachlassvermögens sorgen.
  • Vollstreckung des Testaments: Sicherstellen, dass jedes Vermächtnis wie vorgesehen seinen Bestimmungsort erreicht.
  • Beisetzung und Trauerfeier: Die vom Erblasser angeordneten Feierlichkeiten organisieren.

2. Nachlassverwalter: Genauigkeit und Unparteiligkeit

Im Gegensatz zum Testamentsvollstrecker hat der Nachlassverwalter eine rein technische Funktion:

  • Bestandsaufnahme und Wertermittlung: Objektive Ermittlung des Wertes der Erbmasse.
  • Vermögen: Gegebenenfalls Trennung des Vermögens des überlebenden Ehegatten.
  • Verteilung: Die Aufteilung des Vermögens unter den Erben, ohne dass die Erben darüber eine Einigung treffen müssen (was häufig die Ursache für Konflikte ist).

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